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Was kostet ein Quad oder ATV?
Die Preise gehen sehr weit auseinander.Man muß beachten, das alle Quads ab Werk OHNE Straßenzulassung geliefert werden. Die Straßenzulassung (Blinker, Scheinwerfer Rückspiegel, Tachometer, usw.) müssen vom Händler nachträglich eingebaut werden. Das kostet je nach Aufwand mehrere Tausend Euro. Ein einfaches Straßenzugelassenes Quad mit 50ccm ist schon ab 2000.-€ zu haben. Für eine wesentlich stärkere Banshee sind ca. 8000.- € zu berappen. Nach oben hin sind kaum Grenzen gesetzt. Ein Yamaha Raptor mit Straßenreifen, Tieferlegung verstärkter Achse und Aufhängung, Sportauspuff und Aluteilen kann bis zu 15.000.- € und mehr kosten. ATVs mit Anbaugeräten bewegen sich in einem ähnlichen Rahmen. Am besten man vergleicht die Preise von verschieden Händlern, die eine eigene Homepage unterhalten
Wieviel PS oder Hubraum hat ein Quad oder ATV?
Das ist unterschiedlich. In der Regel werden Motoren aus Motorrädern verwendet. Es fängt an bei 50ccm mit etwa 5 PS an und geht hoch bis 950ccm mit über 104 PS bei Sportquads. Leistungssteigerungen für Sportzwecke sind natürlich auch möglich
Wie schnell fährt ein Quad oder ATV?
Das ist unterschiedlich. Einige als Zugmaschine zugelassene ATVs sind auf 59 Km/h gedrosselt. Seit neuestem gibt es sie auch offen 120km/h und schneller . Sportquads dagegen können mit bis zu 130Km/h eingetragen werden. Geschwindigkeiten von 140Km/h und mehr sind aber mit entsprechender Übersetzung für stärkere Quads kein Problem.
Wie ist ein Quad oder ATV zugelassen?
Es gibt unterschiedliche Zulassungsvarianten für Quads/ATVs. Die meisten Sportquads sind als "PKW offen", also "Cabriolet" zugelassen. Seit neuestem laufen Quads unter "Vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung", dann ist es auch erlaubt ohne Rückfahr- und Nebelschlusslicht zu fahren. ATVs werden oft als "Landwirtschaftliches Nutzfahrzeug" oder Zugmaschine zugelassen. Das spart vor allem Steuern.
Muss man einen Helm tragen?
Seit 1.1.2006 sind Fahrer und Mitfahrer offener vierrädriger Kraftfahrzeuge mit bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h gesetzlich verpflichtet, während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm zu tragen; dies gilt dann nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
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